Eine Arbeit ohne psychische Belastungen ist weder vorstellbar noch erstrebenswert. Zu hohe Belastungen können jedoch gesundheitsgefährdend sein. Psychische Belastungen umfassen eine Vielzahl von Einflüssen, z.B. Arbeitsintensität, soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, Arbeitszeitregelungen oder die Gestaltung des Arbeitsortes.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorzunehmen. Für die konkrete Durchführung besteht dabei großer Handlungsspielraum. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen gilt es, vernünftig zwischen Aufwand und Ergebnis abzuwägen. Hierfür bietet mindshaker ein Quick-Check-Konzept an:
- Vorbereitung und Abstimmung auf die spezifischen Arbeitsprozesse und bereits bestehende Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsprävention (1 Tag)
- Durchführung eines Workshops zur Erhebung von Belastungsfaktoren und Gefährdungsbeurteilung (1 Tag)
- Entwicklung von Maßnahmen inkl. Konzepten zur Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation (1 Tag).
mindshaker ist Partner im Netzwerk „BGaktiv. Das betriebliche Gesundheitsnetzwerk“ in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain.